29. März 2019
Das besondere an BVP – gegenüber den meisten konventionellen Patientenverfügungen – ist, dass der vorausplanende Mensch in einem mehrstündigen Prozess von einem qualifizierten BVP-Gesprächsbegleiter
unterstützt, also zur eigenen Entscheidung befähigt werden kann. Die Ergebnisse werden in eigens dafür entwickelten Formularen übersichtlich festgehalten und können bei Bedarf jederzeit aktualisiert werden. Besonders wichtig ist der so genannte „Notfallbogen“, der den handelnden Personen wie Pflegefachkräften, Notärzten etc. absolute Handlungssicherheit gewährt, da der Wille des Patienten unmissverständlich verschriftlicht ist. Auch Angehörige, Betreuer sowie Hausärzte werden in die Planung einbezogen und haben die Möglichkeit, mit ihrer Unterschrift den Willen des Vorausplanenden zu unterstützen, und verpflichten sich, bei Bedarf in seinem Sinne zu handeln.
Der Gesetzgeber hat mit dem § 132g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetztes die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Menschen in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe diese Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen können. Um diese Leistung anbieten zu können, müssen die Einrichtungen einen zertifizierten Gesprächsbegleiter zur Verfügung stellen.
Innerhalb des HDV haben bereits zwei Mitarbeitende diese Weiterbildung absolviert. Carina Schade aus dem AGAPLESION SIMEONSTIFT in Hainburg und Janusz Kielkowski aus dem AGAPLESION DIETRICH BONHOEFFER HAUS in Lampertheim bieten ab sofort eine Beratung zur „Behandlung im Voraus planen“ an. Ziel ist es, die Beratung in allen Einrichtungen der HDV gGmbH zu implementieren. Zwei weitere Mitarbeitende befinden sich derzeit bereits in Weiterbildung. Der HDV gehört damit zu den Pionieren der „Behandlung im Voraus planen“ in Hessen.