09. Oktober 2025
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie in Zeiten, in denen Sie selbst noch voll handlungsfähig sind, eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie im „Ernstfall“ tätig zu werden. Somit können Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche – soweit wie möglich – beachtet werden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung "Wer entscheidet, wenn ich meinen Willen selbst nicht mitteilen kann? "Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich dazu nicht in der Lage bin?" "Welche medizinischen Maßnahmen sollen in einer schweren Gesundheitskrise ergriffen werde, wenn ich meine Zustimmung nicht äüßern kann?" "Wie kann ich meine Wünsche festhalten?" Deshalb ist Vorsorge so wichtig. Lassen Sie uns darüber sprechen.
Referentinnen: Christine Dohn, Sozialpädagogin B.A., Rechtliche Betreuerin (Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey e.V.), Silke von Schwech, Beraterin zur gesetzlichen Versorgungsplanung im AGAPLESION SOPHIENSTIFT
Teilnahme: kostenfrei
Veranstaltungsort
AGAPLESION SOPHIENSTIFT
Römerstraße 18-22
67547 Worms
T (06241) 904 - 0