Besuche sind – unter Einhaltung unserer Schutzkonzepte – in unseren Einrichtungen möglich. Die Besuchsregelungen orientieren sich an den gültigen Landes- sowie Bundesverordnungen und an dem aktuellen Infektionsgeschehen vor Ort.
Mit Ablauf des 7. April enden alle verbliebenen Corona-Maßnahmen. Die bundesrechtlich angeordnete Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen besteht nicht mehr.
Bitte informieren Sie sich auch über die für Sie relevanten Corona-Regeln:
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HDV gemeinnützige GmbH